Ab dem 29.06.2020 können die Pfarrheime wieder von unseren Gruppierungen und für Zusammenkünfte genutzt werden. Hierbei gelten die maximalen Personenzahlen der einzelnen Einrichtungen (s.u.). Die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind einzuhalten.
St. Mariä Himmelfahrt |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil rechts (mit Trennwand)
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26
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St. Nikolaus |
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Großer Saal Besprechungsraum |
25 |
St. Peter |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil vorne (mit Trennwand) |
22 5 |
St. Ulrich |
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Großer Saal Sitzungszimmer |
22 11 |
St. Vinzenz |
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Saal Besprechungsraum (OG) |
13 |
St. Walburgis |
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Großer Saal |
26 |
Ulrich-Haus Millingen |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil rechts (mit Trennwand) |
13 |
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren. Alle Teilnehmenden bei Treffen und Zusammenkünften in den Pfarrheimen müssen sich mit Ihren Personalien erfassen lassen!
Für das Führen der Listen sind die jeweiligen Gruppierungen und Nutzer der Pfarrheime verantwortlich. Entsprechende Vordrucke finden Sie hier (Formular zur Rückverfolgbarkeit) oder können diese auch im Pfarrbüro erhalten. Bei der Buchung und Belegung der Pfarrheime muss ein Verantwortlicher benannt werden, der die ausgefüllten Listen nach Nutzung des Pfarrheims an das Pfarrbüro weiterleitet. Dort werden sie für den Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.