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Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir seit dem 30.05.2020 verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.
Dies gilt für alle Gottesdienstbesucher. In u.s. Dokument informieren wir über die entsprechenden Datenschutzhinweise. 

Informationspflicht Rückverfolgbarkeit